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Wertermittlung beim Pächterwechsel: So läuft sie ab

Bevor ein Kleingarten den Pächter wechselt, wird sein Wert geschätzt. Wer den Ablauf kennt, zahlt keine Mondpreise – und verschenkt nichts.

Laubenglück-Redaktion

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Was überhaupt bewertet wird

Geschätzt werden Laube, Obstgehölze, Sträucher, Wege und Einrichtungen wie Wasser- oder Stromanschluss – also alles, was der Vorpächter eingebracht hat. Der Boden selbst gehört der Stadt oder dem Verband; er wird nicht verkauft, sondern nur verpachtet.

Wer schätzt – und wie

Die Wertermittlung übernehmen geschulte Wertermittlerinnen und Wertermittler des Bezirks- oder Landesverbands. Sie arbeiten nach festen Richtlinien mit Punktesystem und Alterswertminderung: Eine 30 Jahre alte Laube wird nicht zum Neupreis angesetzt, und ein kranker Apfelbaum kann den Wert sogar mindern.

Was das für die Abstandszahlung bedeutet

Das Gutachten ist die Verhandlungsgrundlage zwischen Vor- und Nachpächter. Verlangt der Vorpächter deutlich mehr, als die Wertermittlung ausweist, lohnt sich Nachverhandeln – viele Vereine vermitteln hier sogar aktiv. Lassen Sie sich das Gutachten immer im Original zeigen und nehmen Sie es zu Ihren Unterlagen.

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